AGB

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Darsteller/ Model Manuel Sterr (im Folgenden „Model“ genannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1. Buchung

1.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, das Model fest für ein Engagement zu buchen. Eine Festbuchung gilt für den Kunden und das Model als verbindlicher Vertragsschluss. Das Model ist durch die Festbuchung verpflichtet, das vereinbarte Engagement zu erfüllen.

1.2 Der Kunde ist durch die Festbuchung verpflichtet, das mit der Festbuchung vereinbarte Entgelt einschließlich der Vermittlungsprovision zu entrichten.

1.3 Falls eine Festbuchung (noch) nicht gewünscht ist, kann eine unverbindliche Reservierung erfolgen, die aber alle Parteien nicht zum Vertragsschluss verpflichtet. 

2. Vergütung

2.1 Der Kunde ist zur Entrichtung der im Buchungsauftrag vereinbarten Vergütung verpflichtet.

2.2 Reise- und Übernachtungskosten des Models werden grundsätzlich vom Kunden in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Abrechnung von Fahrten im eigenen PKW erfolgt mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.

3. Stornierung

3.1 Der Kunde bleibt bei einem von ihm zu vertretenden (Teil-)Projektausfall an den vereinbarten Terminen zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden des Kunden und des Models selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt.

3.2 Falls das Model aufgrund von Verletzung, Krankheit oder Unfall an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen an den vereinbarten Terminen verhindert ist, entfällt die Pflicht von zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

3.3 Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten.

4. Arbeitszeit

4.1 Für eine Tagesbuchung beträgt die vereinbarte Arbeitszeit in der Regel acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung in der Regel vier Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09.00 h bis 18.00 h inklusive einer Stunde Pause.

4.2 Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

4.3 Überstunden: Nach der 8. Stunde bei Tagesbuchung bzw. nach der 4. Stunde bei Halbtagesbuchung werden 15% der Tagesgage bzw. 25% der Halbtagesgage pro angefangene Stunde berechnet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 10 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

4.4 An- und Abreise werden nur als Arbeitszeit berechnet, wenn dies im Vorfeld auch explizit so vereinbart wurde. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt immer zur Arbeitszeit.

5. Nutzungsrechte

5.1 Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

5.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar für das Model die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden für den Zeitraum von einem Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens aber zwei Monate nach Abschluss des Engagements.

5.3 Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch das Model.

5.4. Dem Model wird gestattet, das produzierte Material zum Zwecke von Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung zu nutzen.  Ein etwaiger Nutzungsausschluss ist dem Model schriftlich mitzuteilen.

6. Haftung

6.1 Für die Haftung der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart.

6.2 Die Haftung des Models  ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.