5.1 Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
5.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar für das Model die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden für den Zeitraum von einem Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens aber zwei Monate nach Abschluss des Engagements.
5.3 Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch das Model.
5.4. Dem Model wird gestattet, das produzierte Material zum Zwecke von Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung zu nutzen. Ein etwaiger Nutzungsausschluss ist dem Model schriftlich mitzuteilen.